enfrdet +34 965 753 725
·
info@savloir.com
·
Mon - Fri 09:00-17:00
LOGIN

Gesetzlicher und steuerlicher Vertreter in Spanien für Nicht-Residenten

Représentant juridique et fiscal en Espagne
Gesetzlicher und steuerlicher Vertreter in Spanien

Eine der häufigsten Abwicklungen, die wir in unserer Anwaltskanzlei durchführen, ist der Kauf oder Verkauf von Immobilien an der Costa Blanca durch europäische Bürger.

Wenn Sie ein Haus in Spanien kaufen, dient dies nicht immer dem Zweck, einen dauerhaften Wohnsitz in unserem Land zu errichten. Meistens wird diese Immobilie als Ferienhaus, zweiter Wohnsitz an der Costa Blanca oder als eine Investition genutzt.. Daher bleibt der offizielle Wohnsitz des Käufers der seines Herkunftslandes und wird in Spanien mit der Nicht-Residentensteuer besteuert.

Von Savloir empfehlen wir Ihnen, einen gesetzlichen und steuerlichen Vertreter in Spanien zu ernennen, um die Zahlung von Steuern zu beschleunigen und zu erleichtern. Unter bestimmten Voraussetzungen ist dies jedoch nicht nur ratsam, sondern die Ernennung eines Vertreters ist erforderlich.

Im folgenden Beitrag wollen wir eine der am häufigsten auftretenden Fragen beim Kauf einer Immobilie in Spanien beantworten. Ist es Pflicht, einen gesetzlichen und steuerlichen Vertreter für Nicht-Residenten in Spanien zu ernennen?

Was ist und welche Funktionen hat ein Rechts- und Steuervertreter in Spanien?

Gesetzlicher Vertreter in Spanien für Nicht-Residenten

Es ist die gesetzlich gewährte Befugnis einer Person, im Namen einer anderen Person zu handeln. Als gesetzliche Vertreter in Spanien gelten Personen, die im Namen derjenigen handeln, denen die Handlungsfähigkeit fehlt; an diejenigen, die Eigentümer der Vertretungsorgane juristischer Personen (Unternehmen) sind, dh ihrer Verwalter; und wer auch immer Unternehmen ohne Rechtspersönlichkeit vertritt.

Steuervertreter in Spanien für Nicht-Residenten

Es handelt sich um eine rechtliche Person, die es Unternehmen, die nicht in Spanien ansässig sind, ermöglicht als Käufer und Verkäufer auf spanischem Gebiet zu handeln und operieren. Sie können jede natürliche oder juristische Person mit Wohnsitz in Spanien als ihren Steuervertreter ernennen. Ihr Steuervertreter verwandelt sich in ihren Gesprächspartner vor den spanischen Behörden.
Die Ernennung dieser muss vor der Kauf- und Verkaufsvorgänge durchgeführt werden.

Funktioneneines Steuervertreters für Nicht-Residenten in Spanien

  • Präsentation der jährlichen Nicht-Residentensteuererklärung
  • Die Erhaltung einer spanischen Steuernummer für Unternehmen
  • Präsentation der MwSt Erklärungen
  • Ständige Kommunikation mit den spanischen Steuerbehörden.

Freiwillige Vertretung

Freiwillige Vertretung ist die Art der Vertretung, die nicht durch einen gesetzlichen Imperativ, sondern durch den eigenen Willen der vertretenen Partei erfolgt.

Es wird von jeder Person durchgeführt, der handlungsfähig dafür ist. Es ist mit allen gesetzlich zugelassenen Mitteln akkreditiert. Zusicherungen durch von der Verwaltung genehmigte standardisierte Dokumente sind gültig, sei es eine einfache Genehmigung oder eine Vollmacht, falls diese erforderlich sein sollte.

Ist es Pflicht, in Spanien einen Gesetzlicher und steuerlichen Vertreter für einen Nicht-Residenten zu ernennen?

Nicht in Spanien ansässige Personen können Einkommen mit oder ohne Betriebsstätte erzielen:

Besteuerung von Nicht-Residenten durch Betriebsstätte

Es versteht sich, dass eine Person über eine Betriebsstätte auf spanischem Gebiet verfügt, wenn sie nach irgendeinem Titel kontinuierlich oder regelmäßig Einrichtungen oder Arbeitsplätze jeglicher Art besitzt, an denen sie ihre Tätigkeit ganz oder teilweise ausübt, oder handeln darin durch einen Bevollmächtigten, der im Namen des Nicht-Residenten einen Vertrag abschließt und diese Befugnisse regelmäßig ausübt.

Es versteht sich insbesondere, dass es sich um Betriebsstätte handelt: den Hauptsitz der Geschäftsführung, die Zweigstellen, die Büros, die Fabriken, die Werkstätten, die Lagerhäuser, Geschäfte oder sonstigen Einrichtungen, die Minen, die Öl- oder Gasquellen, die Steinbrüche, die Land-, Forst- oder Viehzuchtbetriebe oder andere Orte der Erkundung oder Gewinnung natürlicher Ressourcen sowie Bau-, Installations- oder Montagearbeiten mit einer Dauer von mehr als 6 Monaten.

Handelt es sich um eine Betriebsstätte wenn ein Nicht-Resident seine Immobilien in Spanien vermietet?

Nein, da nach den spanischen Steuervorschriften das bloße Vermietung von Immobilien nicht zu den Fällen gehört, die als Betriebsstätte gelten.

Besteuerung von Nicht-Residenten ohne Betriebsstätte

Betriebstätte tätig sind, unabhängig davon, ob es sich um natürliche oder juristische Personen handelt, werden gemäß den IRPF-Vorschriften besteuert, und zwar für jede Operation gemäß Artikel 24 und den Folgen des konsolidierten Textes des IRNR-Gesetzes.

In welchen Fällen ist es Pflicht einen Steuervertreter in Spanien zu ernennen

Die spanische Steuerbehörde legt fünf Fälle fest, in denen die Ernennung eines gesetzlichen und steuerlichen Vertreters in Spanien Pflicht sein wird:

  • Wenn Sie eine feste Betriebstätte in Spanien besitzen
  • Für den Fall, dass zur Ermittlung der steuerpflichtigen Steuerbemessungsgrundlage in Spanien bestimmte Aufwendungen abgezogen werden können.
  • Wenn ein Unternehmen im Rahmen des im Ausland eingerichteten Einkommensverteilungssystems eine wirtschaftliche Tätigkeit auf spanischem Gebiet ausübt und diese ganz oder teilweise kontinuierlich oder regelmäßig über Einrichtungen oder Arbeitsplätze jeglicher Art ausgeübt wird oder durch einen zum Vertrag befugten Vertreter im Namen des Unternehmens handelt.
  • Wenn dies ausdrücklich von der Steuerverwaltung verlangt wird.
  • Bei Einwohnern in Ländern oder Gebieten, bei denen kein wirksamer Austausch von Steuerinformationen stattfindet, die Eigentümer von Immobilien oder Rechten sind, die auf spanischem Gebiet ausgeübt werden, ausgenommen Wertpapiere, die auf offiziellen Zweitmärkten gehandelt werden.

Spanisch-, englisch-, französisch- oder deutschsprachige Anwaltskanzlei an der Costa Blanca

Unabhängig von Ihrer Ausgangssituation empfehlen wir bei Savloir, dass Sie sich vor Beginn einer Transaktion oder Aktivität in Spanien an eine auf Steuerrecht spezialisierte spanische Anwaltskanzlei wenden. Und wenn es möglich ist, dass diese fließend dieselbe Sprache sprechen wie Sie spricht: Englisch, Französisch oder Deutsch. Nachdem Sie Ihren Fall vorgestellt haben, kann Sie ein Steueranwalt von Anfang an über Ihre Verpflichtungen und Pflichten vor der spanischen Steuerbehörde beraten und wissen lassen ob Sie einen Rechts- und Steuervertreter in Spanien benötigen oder nicht.

Von Savloir aus bieten wir den Rechts- und Steuervertretungsservice für Nicht-Residenten in Spanien an. Unser Rechtsteam besteht aus Personen verschiedener Nationalitäten, die Englisch, Französisch und Deutsch sprechen. Wenden Sie sich an uns, wenn Sie diesbezüglich Fragen oder Anregungen haben.

Related Posts

Leave a Reply

How can I help you?