Immobilienrecht

Fachanwalt für Immobilienrecht
an der Costa Blanca

Der Kauf oder Verkauf von Immobilien stellt in der Regel eine bedeutende Investition für jeden dar; daher ist es ratsam, diese Angelegenheit einem auf Immobilienrecht spezialisierten Anwalt zur Beratung und Begleitung der Transaktion anzuvertrauen. Der Kaufvertrag beinhaltet verschiedene Rechte und Pflichten, sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer. Daher ist es von besonderem Interesse, dass der mit dieser Aufgabe betraute Anwalt mit allen Eventualitäten vertraut ist, die sich im Laufe des Prozesses ergeben können.

Bei Savloir finden Sie Ihr vertrauenswürdiges Rechtsteam, bestehend aus Experten für Immobilientransaktionen. Wir sorgen dafür, dass der gesamte Kaufprozess reibungslos verläuft und bieten Ihnen umfassende Sicherheit: von der Unterzeichnung des ersten Vorvertrags über die Eintragung im Grundbuch bis hin zur Einreichung und Begleichung der Steuern. Mit anderen Worten: Wir bieten unseren Kunden eine umfassende, qualitativ hochwertige Rechtsberatung und streben stets das Beste für Sie und Ihre Familie an – durch eine Transaktion ohne Risiken und Überraschungen. Wir streben nach Exzellenz, damit Ihre einzige Sorge die Wahl Ihres neuen Zuhauses oder die Entscheidung zum Verkauf Ihrer Immobilie ist.

Immobilienrecht

AN DER
COSTA BLANCA

Dienstleistungen im Immobilienrecht

Anzahlungsvertrag in Spanien

Wenn Sie eine Immobilie kaufen oder verkaufen möchten, benötigen Sie einen Vorvertrag, um den Kaufpreis der Immobilie festzulegen. Im Rahmen dieses Vertrags leistet der Käufer eine zuvor vereinbarte Anzahlung, und es wird eine Frist für den Abschluss des Kaufs festgelegt. Bei Savloir erstellen wir den Vorvertrag für Sie, damit Sie sich keine Sorgen machen müssen – ganz gleich, ob Sie Käufer oder Verkäufer sind.

Kaufvertrag in Spanien

Der Kaufvertrag regelt die Übertragung einer Immobilie von einer Person oder einem Unternehmen auf eine andere Person oder ein anderes Unternehmen. Bei Savloir erstellen wir den Kaufvertrag für die Immobilie, die Sie kaufen oder verkaufen möchten.

Den rechtlichen Status, die Eintragungen im Grundbuch und etwaige Belastungen der Immobilie prüfen

Wenn Sie sich für die Immobilie entschieden haben, die Sie kaufen möchten, prüfen wir die rechtliche und grundbuchliche Situation der Wohnung. Das bedeutet konkret: Wir prüfen, wer der oder die Eigentümer sind und ob dies mit der Person übereinstimmt, die sie verkauft; ob Belastungen darauf bestehen, d.h. ob eine Hypothek aussteht; ob Mieter vorhanden sind; ob Schulden in einer Eigentümergemeinschaft bestehen; wir überprüfen, ob die eingetragene Quadratmeterzahl sowohl der Wohnung als auch des Grundstücks der steuerlichen Realität entspricht; und schließlich prüfen wir, ob die entsprechenden Steuern bezahlt wurden und aktuell sind, wie die Grundsteuer oder die Müllabfuhrgebühr.

Behördengänge beim Notar in Spanien

Wir kümmern uns um die notwendigen Formalitäten mit dem Notariat, sodass Sie nur persönlich am Tag der Beurkundung oder Unterzeichnung beim Notar erscheinen müssen. Oder falls Sie zur notariellen Beurkundung nicht in Spanien sein können, können wir Sie auch rechtlich vertreten, um mittels notarieller Vollmacht für Sie zu unterzeichnen.

Erklärung und Abrechnung der beim Kauf anfallenden Steuern

Eine steuerliche Beratung vor der Entscheidung zum Kauf einer Immobilie ist notwendig, damit Sie die anfallenden Steuern im Voraus abschätzen und berechnen können. Nach dem Kauf kümmern wir uns um die Einreichung und Abrechnung der Steuern. In der Regel handelt es sich dabei um die Mehrwertsteuer (IVA) oder die Vermögensübertragungssteuer (ITP), die Stempelsteuer (Actos jurídicos Documentados), die kommunale Wertzuwachssteuer (pluvalía municipal) und die Kapitalertragssteuer (ganancia patrimonial) sowie die Notar- und Grundbuchgebühren.

Baubeglaubigungen

Falls Sie bauliche Änderungen an der Immobilie vornehmen möchten, übernehmen wir auch die entsprechenden Formalitäten, um diese zu legalisieren. Dies kann je nach Fall durch die entsprechende Erklärung über einen Neubau oder durch eine Erklärung über ein Bauwerk aufgrund seines Alters erfolgen. Mit diesem Verfahren tragen wir die bebaute Fläche in Quadratmetern im Grundbuch ein.

Ausländische Investitionen in Spanien

Wir unterstützen Sie bei den Formalitäten für ausländische Investitionen in Spanien. Als ausländische Investitionen gelten solche, die von nicht in Spanien ansässigen natürlichen Personen getätigt werden, d. h. sowohl von Spaniern als auch von Ausländern mit steuerlichem Wohnsitz außerhalb der Landesgrenzen, sowie von juristischen Personen mit steuerlichem Sitz im Ausland. Die häufigsten Transaktionsarten sind: Kauf und Verkauf von Immobilien in Spanien.

Immobilienbesteuerung in Spanien

Wir übernehmen die Verwaltung Ihres Immobilienvermögens in Spanien und beraten Sie steuerlich bei den Transaktionen, die Sie in unserem Land durchführen möchten, um die Rentabilität Ihrer Investition zu steigern. Einer der häufigsten Fälle ist die Vermietung Ihrer Immobilien in Spanien, da Spanien ein Land ist, das für Investitionen in diesem Geschäftsbereich günstige steuerliche Rahmenbedingungen bietet.

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