esenfrdet +34 965 753 725
·
info@savloir.com
·
Mon - Fri 09:00-17:00
LOGIN

Category

Steuern
Nicht-Ansässige in Spanien, die aus einem EU- oder EWR-Land kommen: Was durch die Vermietung ihres Hauses für touristische Zwecke (Bruttoeinkommen) eingenommen wird, wird von den Ausgaben abgezogen, wobei 19% des resultierenden Betrags Steuern sind. Die in Spanien gezahlten Gewinne und Steuern aus der Vermietung müssen auch in dem üblichen Land vorgelegt werden, in dem Sie...
Read More
Als Betriebsstätte gilt in Spanien, wenn sie gewöhnlich über Einrichtungen oder Räume verfügen, in denen sie ihre Geschäftstätigkeit entfalten oder in ihrem Namen als eine Person handeln, die Vollmachten zur Ausübung dieser Tätigkeit erteilt wurden.Die Vermietung einer Immobilie auf spanischem Gebiet wird nicht als „Geschäftstätigkeit“ angesehen.Je nachdem, ob eine nicht-ansässige Person eine Betriebsstätte in Spanien...
Read More
How can I help you?