Als Betriebsstätte gilt in Spanien, wenn sie gewöhnlich über Einrichtungen oder Räume verfügen, in denen sie ihre Geschäftstätigkeit entfalten oder in ihrem Namen als eine Person handeln, die Vollmachten zur Ausübung dieser Tätigkeit erteilt wurden.
Die Vermietung einer Immobilie auf spanischem Gebiet wird nicht als „Geschäftstätigkeit“ angesehen.
Je nachdem, ob eine nicht-ansässige Person eine Betriebsstätte in Spanien hat oder nicht, wird man unterschiedlich besteuert.