Wenn Sie bis hierher gekommen sind, liegt es wahrscheinlich daran, dass Sie vorhaben Ihr Haus in Spanien zu verkaufen. Bevor Sie nach einem Immobilienmakler suchen, der Ihnen bei der Suche nach einem Käufer hilft, empfehlen wir Ihnen alle Unterlagen vorzubereiten und zu wissen mit welchen Steuern Sie konfrontiert werden.
Es ist auch wichtig zu wissen ob es sich bei Ihnen um einen Nicht-Residenten oder Residenten in Spanien handelt. Nach Angaben der Steuerbehörde oder dem Finanzamtes ist eine Person Resident in Spanien wenn einer der folgenden Umstände eintritt:
Um Ihr Haus in einer der spanischen Bundesländer zu verkaufen, gibt es eine Reihe von pflichtgemässigen Dokumenten. Diese gehen in zwei Richtungen, eine ist es zu beweisen das es sich bei der Immobilie um Ihre eigenen handelt und die andere das sich die Immobilie frei von Lasten und Schulden befindet.
Bei einem Verkauf einer Immobilie in Spanien muss der Eigentümer, selbst wenn er nicht in Spanien ansässig ist, den möglicherweise erzielten Gewinn vor der spanischen Steuerbehörde angeben.
Um die Gewinnsteuer zu berechnen muss man den Unterscheid zwischen folgenden Dingen berücksichtigen:
Sobald die Höhe dieser Differenz berechnet wurde, wird eine Steuer von 19%.
Der Kapitalgewinn oder Plusvalía ist die Wertsteigerung der Immobilie in den Jahren, in denen der Verkäufer Eigentümer war. Der Kapitalgewinn ist eine Steuer, die von der Wertsteigerung des Grundstücks und dem Steuersatz abhängt, der vom Rathaus festgelegt wird, zu dem die Immobilie gehört.
Wir von Savloir empfehlen Ihnen, sich an einen örtlichen Immobilien- und Steueranwalt zu wenden, der den gesamten Verkaufsprozess einer Immobilie in Spanien überprüft und Ihnen bei der Berechnung der direkten Steuern auf den Verkauf hilft, um zukünftige Überraschungen zu vermeiden.