- Nicht-Ansässige in Spanien, die aus einem EU- oder EWR-Land kommen: Was durch die Vermietung ihres Hauses für touristische Zwecke (Bruttoeinkommen) eingenommen wird, wird von den Ausgaben abgezogen, wobei 19% des resultierenden Betrags Steuern sind. Die in Spanien gezahlten Gewinne und Steuern aus der Vermietung müssen auch in dem üblichen Land vorgelegt werden, in dem Sie Ihre Steuererklärung erstellen.
- Nicht-Ansässige in Spanien aus einem Land außerhalb der EU oder des EWR: Die Steuern betragen 24% von dem, was durch die Vermietung Ihres Hauses für touristische Zwecke (Bruttoeinkommen ohne Abzug von Ausgaben) eingenommen wird.