Wenn Sie eine Immobilie in Spanien gekauft haben, haben Sie sich vielleicht gefragt, wie Sie die Übertragung Ihres Vermögens in Spanien an Ihre Erben im Ausland erleichtern können, an dem Tag an dem dies erforderlich sein sollte.
Die Fragen die uns Mandanten unserer Anwaltskanzlei normalerweise stellen, sind: Ist es notwendig ein Letzter Wille als Nicht Resident in Spanien zu machen? Wie kann ich dies tun?
Unsere Erfahrung in der Bearbeitung von Erbschaften für Nicht Residenten in Spanien zeigt, dass ein Testament in unserem Land das Erbschaftsverfahren erheblich erleichtert. Wenn dies nicht der Fall war, erschwert und verzögert sich das Verfahren der Erbübergabe erheblich.
Als nächstes beantworten wir die häufigst gestellten Fragen, egal ob Sie Erblasser oder Erbe sind.
Ja, ein Testament das vor einer ausländischen Autorität gemacht wurde ist ausreichend um Güter in Spanien erben zu können. Jedoch müssen die Erben nachweisen das es sich um das letzte erteilte Testament handelt, dies legalisieren, übersetzen und mit der Apostille versehen lassen.
All das verlängert und verteuert das Verfahren. Darüber hinaus muss berücksichtigt werden, dass in Spanien die Frist für die Bearbeitung einer Erbschaft sechs Monate beträgt, diese wird ab dem Todestag des Erblassers berechnet.
Für alle Bürger mit Staatsangehörigkeit in einem der Länder der Europäischen Union, mit Ausnahme von Irland und Großbritannien, gibt es die Europäische Verordnung Nr. 650/2012 vom 4. Juli 2012. Diese Verordnung erleichtert die Bearbeitung von Erbschaften und vereinfacht das Testament das vor der Autorität eines europäischen Landes vorbereitet wurde. Die Europäische Erbfolgeverordnung legt als für die Erbfolge geltendes Recht das Land wo der Erblassers ansässig ist fest und nicht das seiner Staatsangehörigkeit. Eine andere Sache ist, wenn Sie im Testament festgelegen das Sie das Gesetzt ihrer Nationalität anwenden möchten um Ihr Erbe zu verarbeiten. Daher ist es der Erblasser, der das für sein Erbe geltende Recht wählt, wenn er das Testament erstellt.
Das Ein letzter Wille in Spanien muss von einem Notar gemacht werden. Es ist jedoch ratsam, dass Sie sich über das spanischen Erbrecht beraten lassen, um Ihr Vermögen ordnungsgemäß zu verwalten und um spätere Überraschungen zu vermeiden.
In Spanien unterliegt die Verteilung des Vermögens im Testament im Allgemeinen dem Gesetz, das zwischen gesetzlichen Erben (normalerweise Kindern) und den übrigen Erben unterscheidet. Laut Gesetz sind zwei Drittel der Erbschaft für die gesetzlichen Erben und das verbleibende Drittel für die Erben bestimmt, die der Erblasser wünscht, ohne das dies einer Regel unterliegt.
Aus diesen Gründen ist es ratsam, sich an Ihren vertrauenswürdigen Anwalt zu wenden der sich mit Erbrecht auskennt oder einen Anwalt vor Ort in Spanien zu suchen, um zu entscheiden, wie Sie Ihr Vermögen unter Ihren zukünftigen Erben verteilen können.
Wenn Sie nach Rat suchen, um Ihr Testament in Spanien zu erlegigen, sind wir bei Savloir Experten für Erbrecht. Wir können Ihnen helfen, Ihr Vermögen nach Ihren Wünschen zu verwalten, um die Übertragung Ihrer Immobilien an Ihre Erben zu erleichtern.
Joaquín Pons, Rechtsanwalt spezialisiert auf Erbschaftsbearbeitungen in Spanien