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Bewohnbarkeitsbescheinigung des Erst- oder Zweitbaus

  • BESCHEINIGUNG DER BEWOHNBARKEIT DES ERSTBAUS: Es handelt sich hierbei um ein Zertifikat über die Einhaltung der Mindestanforderungen an die Bewohnbarkeit einer Immobilie der letzten Konstruktion. Es ist die erste Bescheinigung, die vom Stadtrat der Stadt ausgestellt wird, in der sich die Immobilie befindet.
  • BESCHEINIGUNG DER BEWOHNBARKEIT DES ZWEITBAUS:
    Es ist ein Zertifikat, das für Immobilien benötigt wird, die bereits zuvor gebaut und bewohnt wurden und das benötigt wird um Dienstleistungen wie Wasser oder Strom abzumelden als auch für die Gewährung von Hypotheken oder für den Verkauf und die Vermietung. Dieses Zertifikat wird ebenfalls vom Rathaus der Stadt ausgestellt, in der sich die Immobilie befindet.

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