In Spanien umfasst der Erbschaftsprozess eine Reihe von Verfahren und Dokumenten, die eingereicht werden müssen, um die Nachfolge einer verstorbenen Person zu regeln. Hier ist ein grundlegender Leitfaden zu den beteiligten Dokumenten und Verfahren:
- Sterbeurkunde: Dies ist das erste Dokument, das benötigt wird, um den Erbschaftsprozess einzuleiten. Es wird beim Standesamt beantragt und bescheinigt den Tod der Person.
- Testament und letzte Willenserklärung: Wenn der Verstorbene ein Testament hinterlassen hat, handelt es sich um ein wichtiges Dokument, das festlegt, wie sein Vermögen verteilt werden soll. Das Testament kann sich im Besitz des Verstorbenen befinden, im Testamentregister oder bei dem Notar, der es aufgesetzt hat.
- Erklärung der Erben: Im Falle eines fehlenden Testaments oder wenn nicht alle Erben im Testament aufgeführt sind, muss eine Erklärung der Erben abgegeben werden. Dieses Verfahren erfolgt vor einem Notar und erfordert die Vorlage von Nachweisen, die belegen, wer die gesetzlichen Erben sind.
- Todesfallversicherung: Wenn der Verstorbene eine Lebensversicherung abgeschlossen hatte, ist es wichtig, sich mit der Versicherungsgesellschaft in Verbindung zu setzen, um den entsprechenden Leistungsnachweis zu erhalten. Der Sterbeurkunde und möglicherweise weiteren zusätzlichen Dokumenten werden benötigt.
- Persönliche Dokumentation des Verstorbenen: Es ist erforderlich, alle persönlichen Dokumente des Verstorbenen zu sammeln, wie seinen Personalausweis, Reisepass, Eigentumstitel, Bankkonten usw.
Sobald alle erforderlichen Dokumente gesammelt wurden, umfasst der Erbschaftsprozess die Steuerabwicklung, die Annahme der Erbschaft durch die Erben, die Verteilung der Vermögenswerte und, falls erforderlich, die Registrierung der Vermögenswerte im Grundbuch. Es wird empfohlen, die Unterstützung eines auf Erbrecht spezialisierten Anwalts in Anspruch zu nehmen, um diese Verfahren ordnungsgemäß durchzuführen.