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Goldenes Visum Spanien

Aufenthaltsvisum für Investoren in Spanien

Das Goldene Visum in Spanien (oder das Aufenthaltsvisum für Investoren) ist eine befristete Aufenthaltsgenehmigung, die einer Person außerhalb der Europäischen Union (EU) und dessen Familie für den Erwerb von Immobilien ab dem Wert von 500.000 Euro in Spanien erteilt wird.   

Im folgenden Artikel erklären wir Ihnen alles, was Sie wissen müssen, um das Goldenes Visum in Spanien zu beantragen: Vorteile, Unterschiede zu anderen Visas, Anforderungen, wie man es beantragt,…

Wenn Sie entschlossen sind, das Aufenthaltsvisum für Investoren in Spanien zu beantragen sind Sie bei uns richtig. Wir sind eine Anwaltskanzlei spezialisiert auf Immobilieninvestments in Spanien und helfen Ihnen dabei das Goldene Visum zu beantragen oder die Informationen auf personalisierte Weise zu erlangen. Kontaktieren Sie uns.

Wer kann das Goldene Visum in Spanien beantragen?   

Das Aufenthaltsvisum für Investoren oder das Goldenes Visum in Spanien richtet sich an alle Bürger außerhalb der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWG) und der Schweiz, die im Gegenzug für eine Investition in Spanien einen vorübergehenden Aufenthalt in Spanien beaantragen können.   

Die Bürger von Nicht-EU-Ländern, die diese Art von Visum inden letzten Jahren am meisten angefordert haben, waren Amerikaner, Chinesen und Russen.  

Goldenes Visum SpanienAndere Bürger aus Ländern, die sich in einer Entwicklungsphase befinden oder sich aufgrund politischer Konflikte in einer komplizierten Situation befinden, wie z. B. Venezuela, Iran oder Libanon, haben ebenfalls Investitions-Visa beantragt, da das Verfahren, in der Regel einfacher ist als gegenüber anderen Visa.

Die Berufsprofile der Personen, die in der Regel das Goldene Visum in Spanien beantragen sind:

  • Außergemeinschaftliche Immobilieninvestoren
  • Unternehmer, die in Spanien investieren
  • Personen mit hoher Qualifikation
  • Wissenschaftliche Forscher
  • Mitarbeiter von Multinationalen Unternehmen die in einer spanischen Niederlassung arbeiten

Wie wird die Aufenthaltsgenehmigung für Investoren reguliert?

Das Gesetz, das die Aufenthaltserlaubnis für Investoren regelt, ist das Unternehmergesetz 14/2013 (Ley de Emprendedores 14/2013).  Es ist ein Gesetz, das geboren wurde, um Unternehmer und ihre Internationalisierung zu unterstützen.

Hauptunterschiede des Goldenen Visums in Spanien zu anderen Arten von Visa

  • Es kann beantragt werden, sobald man sich in Spanien aufhält
  • Es erfordert keinen Mindestaufenthalt in Spanien von mindestens 6 Monaten pro Jahr
  • Es ermöglicht Familien, gleichzeitig von allen Vorteilen dieses Visums zu profitieren (nicht nur für Ehepartner und Kinder, sondern auch für Eltern über 65 Jahren und Kinder über 18 Jahren)
  • Beinhaltet die Arbeitserlaubnis für den Antragsteller und seine Familie

Die Hauptvorteile des Goldenen Visum

Es erfordert keinen Mindestaufenthalt in Spanien  

In Spanien erfordern alle Aufenthaltsgenehmigungen, außer dem Goldenen Visum, eine Mindest- und Aufenthaltsdauer von mindestens sechs Monaten im Land. Einer der Hauptvorteile des Goldenen Visums in Spanien ist, dass es keinen Mindestaufenthalt oder einen konstanten Aufenthalt erfordert. Die Person muss mindestens einmal pro Jahr Spanien besuchen.

Freier innereuropäischer Personenverkehr

Sowohl der Investor als auch seine Familie können ohne Einschränkungen oder der Notwendigkeit andererGoldenes Visum Spanien Visa für Urlaubs- und Geschäftsreisen durch die Schengen-Länder reisen.

Familienzusammenführung von Beginn an

Im Gegensatz zu anderen Visa, bei denen Monate oder Jahre auf die Familienzusammenführung gewartet werden müssen, ist dies im Falle des Goldenen Visums nicht der Fall. Sie können mit Ihrer ganzen Familie vom ersten Moment an reisen oder in Spanien leben. Dies gilt auch für ihren Partner und ihre jüngeren Kinder, als auch für ihre Kinder über 18 Jahren sowie für ihre Eltern (auch wenn sie jünger als 65 Jahre sind), sofern diese vom Antragsteller abhängig sind.

All dies ermöglicht es Ihnen und  Ihrer Familie, die Vorteile des Goldenen Visums von Anfang an zu genießen, ohne zu warten oder durch bürokratische Hürden behindert zu werden, die die Familienzusammenführung verzögert. Und auch Ihre Familie wird in der Lage sein, in Spanien auf einer kontinuierlichen Basis zu wohnen, auch wenn Sie dies nicht tun.

Arbeitserlaubnis für Antragsteller und Familienangehörige

Diese Art von Visum erlaubt es dem Investor und seiner Familie, in Spanien zu arbeiten, als Arbeitnehmer oder selbststӓndig. Dieser Punkt ist einer der Hauptunterschiede zu anderen Arten von Visa, die es Ihnen nur erlauben würden, unter einem Arbeitgeber und mit vorheriger Genehmigung zu arbeiten.

Dauer und Renovierung

Die ursprüngliche Aufenthaltserlaubnis beträgt zwei Jahre. Bevor sie abläuft, muss sie erneuert werden. Die Renovierung ist für weitere fünf Jahre gültig.

Die Voraussetzungen für die Renovierung des Wohnsitzes als Investor sind:

  • Aufrechterhaltung der Erstinvestition oder Überschreitung
  • Sie müssen belegen, dass Sie immer noch über die finanziellen Mittel verfügen, um weiterhin in Spanien zu leben
  • Aufrechterhaltung der Krankenversicherung

Nach Ablauf dieses Zeitraum können Sie sich für die Staatsbürgerschaft bewerben (wir erklären Ihnen später mehr dazu, welche Anforderungen benötigt werden).

EU-Führerscheinerlaubnis

Sie können ein Auto in Spanien kaufen und Ihren Führerschein für einen spanischen Führerschein, der in der EU gültig ist, umtauschen.

Keine Verpflichtung zur Steuerpflicht als Gebietsansässiger

Sie sind nicht dazu verpflichtet, in Spanien eine Steuererklärung als Steuergebietsansässiger in Spanien einzureichen, solange Sie den Aufenthalt in Spanien von 183 Tagen nicht überschreiten.

Garantie ӧffentlicher oder privater Schulbildung

Verwandte des Investors können Zugang zu pädagogischen Schulen erhalten, von der Unterstufe bis zur Oberstufe. 

Voraussetzungen für das Goldenes Visum in Spanien  

Es gibt eine Reihe von Anforderungen, die alle Antragsteller für einen Aufenthalt in Spanien erfüllen müssen, um Investitionen in Spanien zu tӓtigen:

  • Mindestens 18 Jahre alt sein
  • Keine Vorstrafen (in den letzten 5 Jahren) haben
  • Nicht in einer irregulären Situation in Spanien sein
  • Genügend finanzielle Mittel zu haben, um in Spanien zu leben, sowohl der Investor als auch seine Familienmitglieder
  • Private oder gesetzliche Versicherung in Spanien haben, die alle medizinischen Bedürfnisse des Antragstellers und seiner Familie deckt

Investitionmӧglichkeiten in Spanien, um das Goldene Visum zu erlangen

  • Kauf oder Besitz einer Immobilie in Spanien, die mindestens 500.000 Wert ist als auch die Vorlage von Dokumenten, die dies beweisen (Schreiben des Eigentümers, Grundbuch der Immobilie, Dokument, das beweist, dass die Immobilie frei von Gebühren, Steuern sind…)
  • Kapitalübertragung von 1.000.000 oder mehr
  • Investition von 1.000.000€ oder mehr in Aktien oder Beteiligungen eines spanischen Unternehmens, einer spanischen Gesellschaft oder in spanische Bankeinlagen, …
  • Investition von 2.000.000€ oder mehr in Staatsschulden
  • Unternehmensinvestitionen ohne Mindestbetrag, die jedoch die folgenden Anforderungen erfüllen: Schaffung von Arbeitsplätzen, Realisierung einer relevanten wirtschaftlichen Investition in demografischen Bereichen, bei dem eine Tätigkeit ausgeübt wird und die zum wissenschaftlichen oder technischen Fortschritt beiträgt

Wie beantrage ich das Goldenes Visum in Spanien  

Goldenes Visum SpanienDas Goldene Visum in Spanien wird persönlich bei den Konsulaten von Spanien in Ihrem aktuellen Wohnsitzland oder in Spanien beantragt,  vorausgesetzt, dass sie den maximalen Zeitraum von 90 Tagen Ihres Aufenthalts als Tourist im Land nicht überschreiten.

Sie kann auch über einen gesetzlichen Vertreter in Spanien angefordert werden. In einem früheren Beitrag unseres Blogs finden Sie alle Informationen darüber, wie Sie einen gesetzlichen Vertreter in Spanien ernennen können, der in Ihrem Namen für jede rechtliche oder steuerliche Maßnahme handeln kann, die Sie durchführen möchten.

Unabhängig davon, welche Option Sie wählen, um das spanische Goldene Visum zu erhalten, müssen Sie die folgende Dokumentation einreichen:  

  • Reisepass und beglaubigte Übersetzung
  • NIE: Ausländische Identifikationsnummer
  • Dokumentation zum Kauf oder Besitz von Immobilien oder Investitionen in Spanien  
  • Visumsantrag
  • Bankauszüge
  • Bescheinigung Ihres Strafregisters und von Familienangehörigen die ӓlter als 18 Jahre sind
  • Ärztliches Attest
  • Nachweis des Besitzes einer Krankenversicherung bei einem Versicherer, der in Spanien tätig ist
  • Ein aktuelles Passfoto
  • Nachweis der Zahlung der entsprechenden Gebühren  für den Erhalt des Visums

Es dauert 20 bis 90 Tage, bis Sie eine Rückmeldung auf den Visumantrag für Investoren ab dem Zeitpunkt der Einreichung der Unterlagen in Spanien erhalten.  

Steuern bei Wohnsitz als Investor in Spanien  

Wenn Sie weniger als 183 Tage in Spanien verbringen, müssen Sie sich nur mit der Steuer aus Immobilieninvestitionen (MwSt. für die erste Übertragung oder spanische Grunderwerbsteuer für zweite oder aufeinanderfolgende Übertragungen) befassen:

  • Mehrwertsteuer (MwSt.): 10%
  • Grunderwerbsteuern (ITP): 10%

Wenn Sie dagegen in Spanien ansässig sind, müssen Sie zusätzlich zu den oben genannten Steuern folgende Steuern berücksichtigen:

  • Einkommensteuer: 19 bis 45%
  • Körperschaftsteuer :25%
  • ____

Wie beantragt man die spanische Staatsbürgerschaft

Die spanische Staatsbürgerschaft kann nach 10 Jahren Aufenthalt in Spanien erworben werden.  

Zusammen mit dem Goldenen Visum müssen Sie eine 5-Jährige verlängerbare Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Sie müssen dann den Dauerhaftaufenthaltsstatus beantragen, der Ihnen für weitere 5 Jahre gewährt wird. Nach 10 Jahren, werden Sie für die spanische Staatsbürgerschaft berechtigt sein. Um dies zu tun, müssen Sie eine Spanischprüfung über die Geschichte und politische Struktur des Landes bestehen.

Wenn Sie personalisierte Informationen darüber wünschen,wie Sie das spanische Goldene Visum oder andere Fragen in Bezug auf Immobilieninvestitionen in Spanien erhalten, wenden Sie sich bitte an unsere Anwaltskanzlei.  

Joaquín Pons, CEO Savloir

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