Das Goldene Visum in Spanien (oder das Aufenthaltsvisum für Investoren) ist eine befristete Aufenthaltsgenehmigung, die einer Person außerhalb der Europäischen Union (EU) und dessen Familie für den Erwerb von Immobilien ab dem Wert von 500.000 Euro in Spanien erteilt wird.
Im folgenden Artikel erklären wir Ihnen alles, was Sie wissen müssen, um das Goldenes Visum in Spanien zu beantragen: Vorteile, Unterschiede zu anderen Visas, Anforderungen, wie man es beantragt,…
Wenn Sie entschlossen sind, das Aufenthaltsvisum für Investoren in Spanien zu beantragen sind Sie bei uns richtig. Wir sind eine Anwaltskanzlei spezialisiert auf Immobilieninvestments in Spanien und helfen Ihnen dabei das Goldene Visum zu beantragen oder die Informationen auf personalisierte Weise zu erlangen. Kontaktieren Sie uns.
Das Aufenthaltsvisum für Investoren oder das Goldenes Visum in Spanien richtet sich an alle Bürger außerhalb der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWG) und der Schweiz, die im Gegenzug für eine Investition in Spanien einen vorübergehenden Aufenthalt in Spanien beaantragen können.
Die Bürger von Nicht-EU-Ländern, die diese Art von Visum inden letzten Jahren am meisten angefordert haben, waren Amerikaner, Chinesen und Russen.
Andere Bürger aus Ländern, die sich in einer Entwicklungsphase befinden oder sich aufgrund politischer Konflikte in einer komplizierten Situation befinden, wie z. B. Venezuela, Iran oder Libanon, haben ebenfalls Investitions-Visa beantragt, da das Verfahren, in der Regel einfacher ist als gegenüber anderen Visa.
Die Berufsprofile der Personen, die in der Regel das Goldene Visum in Spanien beantragen sind:
Das Gesetz, das die Aufenthaltserlaubnis für Investoren regelt, ist das Unternehmergesetz 14/2013 (Ley de Emprendedores 14/2013). Es ist ein Gesetz, das geboren wurde, um Unternehmer und ihre Internationalisierung zu unterstützen.
In Spanien erfordern alle Aufenthaltsgenehmigungen, außer dem Goldenen Visum, eine Mindest- und Aufenthaltsdauer von mindestens sechs Monaten im Land. Einer der Hauptvorteile des Goldenen Visums in Spanien ist, dass es keinen Mindestaufenthalt oder einen konstanten Aufenthalt erfordert. Die Person muss mindestens einmal pro Jahr Spanien besuchen.
Sowohl der Investor als auch seine Familie können ohne Einschränkungen oder der Notwendigkeit anderer Visa für Urlaubs- und Geschäftsreisen durch die Schengen-Länder reisen.
Im Gegensatz zu anderen Visa, bei denen Monate oder Jahre auf die Familienzusammenführung gewartet werden müssen, ist dies im Falle des Goldenen Visums nicht der Fall. Sie können mit Ihrer ganzen Familie vom ersten Moment an reisen oder in Spanien leben. Dies gilt auch für ihren Partner und ihre jüngeren Kinder, als auch für ihre Kinder über 18 Jahren sowie für ihre Eltern (auch wenn sie jünger als 65 Jahre sind), sofern diese vom Antragsteller abhängig sind.
All dies ermöglicht es Ihnen und Ihrer Familie, die Vorteile des Goldenen Visums von Anfang an zu genießen, ohne zu warten oder durch bürokratische Hürden behindert zu werden, die die Familienzusammenführung verzögert. Und auch Ihre Familie wird in der Lage sein, in Spanien auf einer kontinuierlichen Basis zu wohnen, auch wenn Sie dies nicht tun.
Diese Art von Visum erlaubt es dem Investor und seiner Familie, in Spanien zu arbeiten, als Arbeitnehmer oder selbststӓndig. Dieser Punkt ist einer der Hauptunterschiede zu anderen Arten von Visa, die es Ihnen nur erlauben würden, unter einem Arbeitgeber und mit vorheriger Genehmigung zu arbeiten.
Die ursprüngliche Aufenthaltserlaubnis beträgt zwei Jahre. Bevor sie abläuft, muss sie erneuert werden. Die Renovierung ist für weitere fünf Jahre gültig.
Die Voraussetzungen für die Renovierung des Wohnsitzes als Investor sind:
Nach Ablauf dieses Zeitraum können Sie sich für die Staatsbürgerschaft bewerben (wir erklären Ihnen später mehr dazu, welche Anforderungen benötigt werden).
Sie können ein Auto in Spanien kaufen und Ihren Führerschein für einen spanischen Führerschein, der in der EU gültig ist, umtauschen.
Sie sind nicht dazu verpflichtet, in Spanien eine Steuererklärung als Steuergebietsansässiger in Spanien einzureichen, solange Sie den Aufenthalt in Spanien von 183 Tagen nicht überschreiten.
Verwandte des Investors können Zugang zu pädagogischen Schulen erhalten, von der Unterstufe bis zur Oberstufe.
Es gibt eine Reihe von Anforderungen, die alle Antragsteller für einen Aufenthalt in Spanien erfüllen müssen, um Investitionen in Spanien zu tӓtigen:
Das Goldene Visum in Spanien wird persönlich bei den Konsulaten von Spanien in Ihrem aktuellen Wohnsitzland oder in Spanien beantragt, vorausgesetzt, dass sie den maximalen Zeitraum von 90 Tagen Ihres Aufenthalts als Tourist im Land nicht überschreiten.
Sie kann auch über einen gesetzlichen Vertreter in Spanien angefordert werden. In einem früheren Beitrag unseres Blogs finden Sie alle Informationen darüber, wie Sie einen gesetzlichen Vertreter in Spanien ernennen können, der in Ihrem Namen für jede rechtliche oder steuerliche Maßnahme handeln kann, die Sie durchführen möchten.
Unabhängig davon, welche Option Sie wählen, um das spanische Goldene Visum zu erhalten, müssen Sie die folgende Dokumentation einreichen:
Es dauert 20 bis 90 Tage, bis Sie eine Rückmeldung auf den Visumantrag für Investoren ab dem Zeitpunkt der Einreichung der Unterlagen in Spanien erhalten.
Wenn Sie weniger als 183 Tage in Spanien verbringen, müssen Sie sich nur mit der Steuer aus Immobilieninvestitionen (MwSt. für die erste Übertragung oder spanische Grunderwerbsteuer für zweite oder aufeinanderfolgende Übertragungen) befassen:
Wenn Sie dagegen in Spanien ansässig sind, müssen Sie zusätzlich zu den oben genannten Steuern folgende Steuern berücksichtigen:
Die spanische Staatsbürgerschaft kann nach 10 Jahren Aufenthalt in Spanien erworben werden.
Zusammen mit dem Goldenen Visum müssen Sie eine 5-Jährige verlängerbare Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Sie müssen dann den Dauerhaftaufenthaltsstatus beantragen, der Ihnen für weitere 5 Jahre gewährt wird. Nach 10 Jahren, werden Sie für die spanische Staatsbürgerschaft berechtigt sein. Um dies zu tun, müssen Sie eine Spanischprüfung über die Geschichte und politische Struktur des Landes bestehen.
Wenn Sie personalisierte Informationen darüber wünschen,wie Sie das spanische Goldene Visum oder andere Fragen in Bezug auf Immobilieninvestitionen in Spanien erhalten, wenden Sie sich bitte an unsere Anwaltskanzlei.
Joaquín Pons, CEO Savloir