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IMMOBILIER EN ESPAGNEIMMOBILIENKAUF- UND -VERKAUFSSTEUERN IN SPANIEN

Im komplexen Steuergefüge, das Immobilientransaktionen in Spanien regelt, spielen verschiedene Steuern eine entscheidende Rolle und bestimmen die endgültigen Kosten für den Erwerb oder die Übertragung eines Grundstücks. Eine der wichtigsten Steuern ist die Grunderwerbsteuer (ITP), die Übertragungen von Vermögenswerten und Rechten wie den Verkauf gebrauchter Immobilien besteuert. Diese Steuer wird entweder auf den realen Wert des Grundstücks oder auf einen von der Verwaltung festgelegten Referenzwert berechnet, was den zu zahlenden Betrag erheblich beeinflussen kann.

Neben der ITP ist eine weitere wichtige Steuer die Mehrwertsteuer (MwSt), die für den Kauf und Verkauf von neuen Immobilien wie neu gebauten Häusern gilt. Der Steuersatz kann je nachdem, ob es sich um eine Hauptwohnung handelt oder nicht, sowie je nach anderen besonderen Umständen variieren.

Auf der anderen Seite entsteht bei der Formalisierung bestimmter rechtlicher Dokumente wie öffentlicher Urkunden oder privater Verträge die Steuer, die als Dokumentierte Rechtsakte (AJD) bekannt ist. Diese Steuer besteuert die Beurkundung bestimmter Dokumente und ihr Steuersatz variiert je nach autonomer Gemeinschaft.

Neben den genannten Steuern muss beim Verkauf einer Immobilie die kommunale Grundsteuer auf Wertsteigerungen berücksichtigt werden, eine lokale Steuer, die die Wertsteigerung von städtischem Land über einen bestimmten Zeitraum besteuert. Diese Steuer kann je nach Lage der Immobilie und der Besitzdauer variieren.

Für Personen, die keine Steuerresidenten in Spanien sind, wird bei der Erzielung von Kapitalgewinnen im Land die Einkommensteuer für Nichtresidenten (IRNR) erhoben. Diese Steuer kann 3 % des Katasterwerts der Immobilie im Falle von Immobilienverkäufen betragen.

In Bezug auf die Steuerkonformität sind die Modelle 210 und 211 relevant. Das Modell 210 wird zur Erklärung der IRNR verwendet, während das Modell 211 zur Erklärung der ITP in Fällen verwendet wird, in denen ein Referenzwert von der Verwaltung festgelegt wurde.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Kauf und Verkauf von Immobilien in Spanien eine Reihe von Steuerpflichten mit sich bringt, die von den beteiligten Parteien berücksichtigt werden müssen, angefangen bei der Berechnung von Steuern wie der ITP und der MwSt bis hin zur Einreichung von Modellen wie 210 und 211, um die Einhaltung der geltenden Steuervorschriften sicherzustellen.

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