Der Traum vieler Ausländer, die kurz vor ihrem Ruhestand stehen, ist es, an der spanischen Küste in Rente zu gehen. Rentner aus dem Ausland genießen in Spanien ein ideales Klima, die Ruhe der Städte und Dörfer und ein angemessenes wirtschaftliches Niveau, um sorgenfrei zu leben.
Die Costa Blanca ist eines der beliebtesten Reiseziele für Ausländer, um in Südeuropa in Ruhestand zu gehen. Die Sonne, die Gastronomie und die ruhigen Dörfer in der Nähe des Meeres sind die Hauptgründe warum Spanien so viele ausländische Rentner anzieht.
Wenn Sie nach Informationen suchen, um Ihren Ruhestand in Spanien zu planen, erklären wir Ihnen in diesem Artikel die häufigsten Fragen, die von unseren Kunden an uns gestellt werden: Ist es notwendig, einen spanischen Wohnsitz zu begründen? Welche Steuern muss man zahlen? Sollte ich ein Haus oder eine Wohnung kaufen oder mieten?…
Wenn Sie es beabsichtigen, sich für einen Zeitraum von höchstens sechsMonaten im Jahr in Spanien auszuhalten, ist es nicht erforderlich, eine Einwohner-Registrierung vorzunehmen, solange Sie aus einem europäischen Mitgliedsstaat stammen. Wenn Sie EU-Bürger sind, haben Sie das Recht, sich im EU-Gebiet frei zu bewegen.
Wenn Sie jedoch beabsichtigen, längere Zeit in Spanien zu verbringen, sprich länger als sechs Monate, müssen Sie Ihre Anwesenheit melden und sich als Einwohner registrieren. Die einzigen Voraussetzungen, die Sie erfüllen müssen, um in Spanien zu leben, sind: eine vollständige Krankenversicherung in Spanien zu haben, sowie über genügend Einkommen zu verfügen und dies ohne finanzielle Unterstützung (diese Unterstützung kann jedoch aus einer Rente aus einem anderen Land, Ersparnissen oder anderen Quellen stammen)
Ein ständiger Wohnsitz ermöglicht es Ihnen, auf unbestimmte Zeit in Spanien zu leben. Dieser Anspruch besteht nach fünf aufeinanderfolgenden Jahren im Land bei gleichzeitiger Erfüllung der jeweiligen Bedingungen. Dieser Anspruch wird nicht unterbrochen bei: Abwesenheiten von weniger als sechs Monaten pro Jahr oder Abwesenheiten von mehr als zwölf Monaten, wenn ein Grund höherer Gewalt vorliegt.
Drei Monate im Jahr können Sie mit dem Touristenvisum in Spanien leben. Wenn Sie jedoch beabsichtigen, längere Zeit in Spanien zu verbringen, müssen Sie den gemeinnützigen Wohnsitz erwerben. Diese Art von Wohnsitz ermöglicht es Ihnen, in Spanien zu leben, ohne ein Jahr lang eine wirtschaftliche Tätigkeit auszuüben. Sobald dieser Zeitraum abgelaufen ist, können Sie diesen Wohnsitz um zwei weitere Jahre verlängern, bis Sie fünf Jahre erreicht haben. Danach können Sie bereits einen dauerhaften Wohnsitz beantragen.
Die Voraussetzungen, um einen gemeinnützigenWohnsitz zu beantragen,sind:
Eine weitere Option, die Sie interessieren könnte, um den spanischen Wohnsitz zu erhalten, ist das sogenannte spanische goldene Visum, d.h. Wohnsitz via einer Investition. In unserer Kanzlei bearbeiten wir alle Arten von Wohnsitzanträgen. Wenn Sie Fragen dazu haben, welche Art von Wohnsitz für Sie und Ihre Familie am besten geeignet ist, kontaktieren Sie uns.
Joaquín Pons, Geschäftsführer Savloir
Ausländische Rentner in Spanien, die darüber hinaus steuerlich in unserem Land ansässig sind, müssen für ihr in anderen Ländern erzieltes Einkommen besteuert werden. Das heißt, wenn ein deutscher Rentner nach Spanien in Rente gegangen ist und sein steuerlicher Wohnsitz ebenfalls in Spanien liegt, ist er verpflichtet, Steuern auf seine deutsche Rente in Spanien zu zahlen. Allerdings müssen Doppelbesteuerungsabkommen berücksichtigt werden, damit Sie vermeiden, dass erzielte Einkünfte in anderen Ländern doppelt besteuert werden.
Die Altersrente gilt als Arbeitseinkommen, daher unterliegen ausländische Rentner dem Einkommensteuergesetz, solange sie verpflichtet sind, die Einkommenssteuererklärung einzureichen.
Wenn die Einkünfte aus ausländischen Einkünften, ob öffentlich oder privat, 22.000 € nicht überschreiten und von einer einziger Person/Zahler stammen, müssen sie in Spanien keine Einkommensteuererklärung abgeben.
Wenn die erhaltenen Leistungen von mehr als einer Person/Zahler stammen und 14.000 € übersteigen, sind sie verpflichtet, die Einkommensteuererklärung in Spanien zu erstellen und die persönliche Einkommensteuer zu zahlen. Allerdings trifft dies nur dann zu, wenn das Einkommen des Zweitzahlers 1.500€ pro Jahr übersteigt.
In jedem Fall ist es, wie wir oben beschrieben haben, notwendig, das Herkunftsland der Renten zu berücksichtigen, da im Falle von Abkommen eine internationale Doppelbesteuerung vermieden werden kann. Wir erinnern Sie auch daran, dass Spanien Abkommen mit mehr als 103 Ländern abgeschlossen hat.