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PRAKTISCHE BEREICHE

DESPACHO DE ABOGADOS EN LA COSTA BLANCA, ESPAÑA
Anwaltskanzlei in Costa Blanca, Spanien

SAVLOIR ANWALTSKANZLEI

STEUERRECHT

Als Hausbesitzer in Spanien übernehmen Sie Steuerverpflichtungen, die wir Ihnen helfen werden zu erfüllen.

IMMOBILIENRECHT

Wir führen den Kauf und Verkauf Ihrer Immobilie an der Costa Blanca mit allen Garantien für Sie durch.

ERBRECHT

Wir beraten Sie bei der Testamentsgestaltung in Spanien und bei der Abwicklung von Erbschaften.

Weitere praktische Bereiche

Weitere praktische Bereiche ergeben sich aus dem Kauf und Verkauf einer Immobilie an der Costa Blanca. Die Mitarbeiter von Savloir sind auf das Immobilienrecht für Nicht-Residenten in Spanien spezialisiert. Und in den praktischen Bereichen, die direkt oder indirekt den Kauf oder Verkauf einer Immobilie an der Costa Blanca beeinflussen können. Hiernach stellen wir Ihnen weitere Tätigkeitsbereiche unserer Kanzlei vor.

“Maximales Vertraulichkeit und Transparenz in allen unseren Dienstleistungen.”

HÄUFIGE FRAGEN

WAS IST DIE NIE NUMMER?

MUSS ICH BEI DER UNTERZEICHNUNG DES VORVERTRAGES UND/ODER DER KAUF-ODER VERKAUFSURKUNDE DER IMMOBILIE VOR EINEM NOTAR ANWESEND SEIN?

Nein. Wir können eine Vollmacht vorbereiten, damit das Savloir-Büro alle Formalitäten in Ihrem Namen erledigen kann.

MUSS ICH EINE GENEHMIGUNG BEANTRAGEN, UM AUF MEINEM GRUNDSTÜCK ZU BAUEN?

Ja, je nach Art der Umbauarbeiten werden die Genehmigungen für größere (Erweiterung, Strukturreformen,…) oder kleinere Arbeiten (Teilreformen, Änderungen oder Verschiebungen von Trennwände,….) erteilt. Die Anforderungen der Baugenehmigungen und die Genehmigungsdauer sind in jedem Fall unterschiedlich.

WER WIRD DIE NAMENSÄNDERUNG DER STROM, WASSER- UND STEUERBELEGE FÜR DIE VON MIR ERWORBENE IMMOBILIE BEARBEITEN?

Bei Bedarf, übernehmen wir bei Savloir alle Formalitäten, die sich aus dem Erwerb der Immobilie ergeben.

WENN ICH DAS HAUS ÜBER EINE IMMOBILIENAGENTUR GEKAUFT HABE, MUSS ICH DANN EINE GEBÜHR/KOMMISSION BEZAHLEN?

Nein. In der Regel trägt die Maklergebühren der Verkäufer.

DIE WOHN-UND GRUNDSTÜCKSFLÄCHE STIMMT NICHT MIT DER IM GRUNDBUCH ÜBEREIN. WAS SOLL ICH TUN?

Die tatsächliche Fläche der Immobilie muss mit der übereinstimmen, die im Grundbuchregister eingeschrieben ist. Wenn es eine Reform oder Erweiterung der Immobilie gibt, die nicht im Grundbuchregister aufgeführt ist, ist es der Verkäufer der diese Situation regulieren muss, bevor es zum Verkauf der Immobilie kommt.

WAS IST DIE APOSTILLE DE LA HAYA?

Es ist ein offizieller Stempel, der auf Originaldokument aus dem Auslands eingearbeitet wird, um in Spanien gültig zu sein.

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